Offene Weihnachtskirche statt Christvesper

Da wir wegen der Coronapandemie auf die diesjährige Christvesper verzichten, laden wir herzlich ein die geschmückte Weihnachtskirche an Heiligabend zwischen 15.00 und 17.00 Uhr zu besuchen, einmal durchzugehen und dabei Weihnachtsstimmung ins Herz einzulassen. Wir beginnen und enden mit Glockengeläut.

Bitte um Erntegaben

In diesem Jahr feiern wir unseren Erntedankgottesdienst am 11. Oktober in der Kirche. Gern wünschen wir uns wieder Erntegaben um die Kirche zu schmücken und sie dann dem „Guten Hirten“ in Wernigerode weiterzugeben.

Achtung! Da wir am Samstag in der Kirche eine Diamantene Hochzeit haben und die Kirche vorher ausgestalten möchten, bitten wir darum, dass die Erntegaben bis Freitag im Pfarrhaus oder davor abgegeben werden. Vielen Dank!

Amtseinführung Pfarrerin Arendt-Wolff

Am 27. September wurde unsere Pfarrerin Roseli Arendt-Wolff von Superintendent Jürgen Schilling in ihr Amt als Pfarrerin für den Pfarrbereich Wasserleben eingeführt. Es war ein wunderschöner Gottesdienst in der Wasserleber Kirche. Pfarrerin Arendt-Wolff predigte über den zweiten Timotheusbrief, Kapitel 1, Vers 7: „Denn Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.“

Spätsommerliches

Am 1. September wird Pfarrerin Arendt-Wolff ihren Dienst in unseren Gemeinden antreten und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Wenn alles gut läuft, wird sie in Langeln bei unserem Gemeindefest am 13. September dabei sein und die Andacht halten. Wie wir unser Gemeindefest gestalten, hängt von den dann geltenden Bestimmungen zur Corona-Eindämmung ab.

Öffentliche Bekanntgabe des Gemeindekirchenrates

Die Gemeindekirchenräte der evangelischen Kirchengemeinden von Heudeber, Langeln und Wasserleben haben in einer gemeinsamen Sitzung am 10. Juni 2020 Pfarrerin Roseli Arendt-Wolff zur neuen Pfarrerin des Pfarrbereichs Wasserleben gewählt. Sie wird voraussichtlich bereits im September ihren Dienst in unseren Gemeinden beginnen. Gemäß Pfarrstellengesetz der EKM, § 14 Abs. 1, sind wir verpflichtet darauf hinzuweisen, dass jedes wahlberechtigte Gemeindeglied innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich bei Superintendent J. Schilling Einspruch einlegen kann. Der Einspruch ist zu begründen. Er kann nur auf Einwendungen gegen die Amts- oder Lebensführung der Gewählten sowie auf Verletzung von Verfahrensvorschriften gestützt werden.

gez. Hendrik Finger, Langeln, 11. Juni 2020